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Steuerliche Berücksichtigung von Zuschüssen des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (kurz: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom (BGBl 2009 I S. 1959) wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für Veranlagungszeiträume ab 2010 deutlich verbessert.
Hintergrund hierfür war der NWB AAAAC-75760, wonach auch die Beiträge zu der Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen des steuerlichen Existenzminimums von der Einkommensteuer freigestellt werden sollten. Im Ergebnis wurde ein unbegrenzter Abzug eingeführt, soweit die Beiträge auf die Basisabsicherung entfallen. Soweit die Beiträge dagegen auf die Absicherung von Wahl- bzw. Komfortleistungen (z. B. 2-Bett-Zimmer oder Chefarztbehandlung) entfallen, ist ein zusätzlicher Abzug im Rahmen der Sonderausgaben regelmäßig ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang wurde der § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz EStG eingeführt, wonach steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nur von den Beiträgen für die Basisabsicherung abgezogen werden sollen, obwohl der steuerfreie Zuschuss für den gesamten Beitrag – also auch für die Absicherung...