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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 02 | Lohnsteuer: Geldwerter Vorteil bei Überlassung von Elektrofahrrädern

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben in gleichlautenden Erlassen geregelt, wie der zum Arbeitslohn gehörende geldwerte Vorteil zu bewerten ist, wenn der Arbeitgeber – oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter – dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt.

Da soll noch mal einer sagen, die Finanzverwaltung sei nicht auf der Höhe der Zeit. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben aktuell geregelt: Welche Folgen ergeben sich bei der Lohnsteuer, wenn ein Arbeitgeber ein Elektrofahrrad an einen Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlässt?

Elektrofahrräder sind der absolute Trend. Sie haben längst ihr Oma-Image abgelegt. Zur besseren Akzeptanz trägt vor allem bei, dass die Reichweite der Akkus immer mehr zunimmt. Das gilt für echte E-Bikes ebenso wie für Pedelecs. Das sind die Elektroräder, bei denen der Motor nur dann aktiviert wird, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. So oder so: Bei kurzen Strecken sind die Elektrovelos unschlagbar. Gegenwind und Steigungen sind kein Problem. Das erkennen immer mehr Unternehmen und stellen ihren Arbeitnehmern ein Fahrrad mit einem Elektromotor zur Verfügung – als klimaschonend...