NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 357 Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
Literatur
Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Kebekus/Sabel/Schlegel, in Graf-Schlicker, InsO, 2. Aufl. 2010; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch/Delzant, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Staak, Mögliche Probleme im Rahmen der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren nach der Europäischen Insolvenzordnung (EuInsVO), NZI 2004 S. 480 – 468; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.
I. Normzweck
1Die Vorschrift normiert die Zusammenarbeit des ausländischen Insolvenzverwalters mit dem inländischen Insolvenzverwalter des Sekundärinsolvenzverfahrens. Eine möglichst enge Zusammenarbeit soll eine optimale Verwertung des schuldnerischen Vermögens gewährleisten. Die Norm enthält nur Pflichten des inländischen Insolvenzverwalters, da sie den ausländischen Insolvenzverwalter nicht binden kann. Für den ausländischen Insolvenzverwalter normiert die Vorschrift ausschließlich Rechte. Eine analoge Anwendung der Norm für denjenigen Fall, dass das Hauptinsolvenzverfahren im Inland und das Sek...