NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 315 Örtliche Zuständigkeit
Literatur
Holzer, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 43. Erg. Lfg. 2011; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Marotzke, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Siegmann, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008.
I. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit im Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.).
II. Praktische Auswirkungen
2In Abweichung von § 3 ist für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Nachlassinsolvenzverfahren nicht auf die Verhältnisse des Schuldners (Vor §§ 315 ff. Rn. 11), sondern die des Erblassers abzustellen.
III. Wesentliche Problemfelder
1. Sachliche und funktionelle Zuständigkeit
3Die sachlich ausschließliche Zuständigkeit liegt wie im Regelinsolvenzverfahren beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das jeweilige Landgericht seinen Sitz hat (§ 2 Abs. 1). Für die funktionelle Zuständigkeit gelten ebenfalls die allgemeinen Vorschriften (vgl. die Kommentierung zu § 2).
2. Örtliche Zuständigkeit
4Ausschließlich örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Geri...