NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 288 Vorschlagsrecht
Literatur
Ehricke, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Fischer, in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 1. Aufl. 2012; Grote, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Hergenröder, Der Treuhänder im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen, ZVI 2005 S. 521, 523; Landfermann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Müller, Die Aufgaben des Insolvenztreuhänders bei der vom Schuldner beantragten Restschuldbefreiung, ZInsO 1999 S. 335 f.; Pape, in Mohrbutter/Ringstmeier, Handbuch der Insolvenzverwaltung, 8. Aufl. 2007; ders., Der Treuhänder in Teufels Küche, ZInsO 2001 S. 1025 f.; Römermann, in Nerlich/Römermann, InsO, 19. Erg. Lfg. 2010; Vallender, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand 31. Erg. Lfg. 2008.
I. Grundlagen
1. Normzweck
1Die Vorschrift gibt dem Schuldner und den Gläubigern ein Vorschlagsrecht für die Person des Treuhänders in der Wohlverhaltensphase. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung dieses Vorschlagsrechts die Vorstellung verbunden, damit könnten Personen für das Amt des Treuhänders in diesem Verfahrensabschnitt gewonnen werden, die bereit seien, es unentgeltlich auszuüben, so dass die Kost...