NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 245 Obstruktionsverbot
Literatur
Andres, in Andres/Leithaus, InsO, 2. Aufl. 2011; Balz/Landfermann, Die neuen Insolvenzgesetze, 2. Aufl. 1999; Braun/Frank, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Drukarczyk, in MünchKomm-InsO, Band 2, 2. Aufl. 2008; Hopt, in Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012; Thies, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012.
I. Anwendungsbereich der Vorschrift
1Der Anwendungsbereich des § 245 ist eröffnet, wenn zwar die Mehrheit, jedoch nicht alle abstimmungsberechtigten Gruppen mit den erforderlichen Mehrheiten des § 244 für die Annahme des Plans gestimmt haben. Nach § 245 wird die Zustimmung derjenigen Gruppen fingiert, die diese im Rahmen der Abstimmung ohne vernünftigen bzw. billigenswerten Grund verweigert haben. Hierdurch wird das Missbrauchspotenzial, welches mit hohen Forderungen oder Anteilseigner mit hohen Beteiligungsquoten in ihren Gruppen eröffnet wird, erheblich beschnitten.
2Welche strategische Bedeutung der Gruppenbildung für die Annahme oder Ablehnung eines Plans zukommen kann, wurde bereits unter § 243 Rn. 1 und § 244 Rn. 3 ff. erwähnt. Im Rahmen von § 245 zeigt sich nun, dass nur durch eine strategische Gruppenbildung, die zumindest die Zustimmung...