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Umsatzsteuer; | Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen eines Gesellschafters für eine GbR (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 UStG)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Leistungsaustausch setzt (lediglich) voraus, dass ein Leistender und ein Leistungsempfänger vorhanden sind und der Leistung eine Gegenleistung (Entgelt) gegenübersteht, also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. (2) Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft richtet sich danach, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden, oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. (3) Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die eine GmbH als Gesellschafterin ...BStBl 1980 II S. 622BStBl 1997 II S. 255