Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung

Jörg Bornheimer (Januar 2013)

Literatur

Bassenge, in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.

I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm

1Gem. § 129 Abs. 1 sind grundsätzlich nur Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, anfechtbar. Soweit Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung vorgenommen worden sind, folgt deren Unwirksamkeit regelmäßig aus §§ 81, 82, 89 und § 91 Abs. 1 (s. o. Vorbemerkungen §§ 129 ff. Rn. 1). Allerdings können ausnahmsweise nach Verfahrenseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen wegen des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs, des Schiffsregisters, des Schiffsbauregisters und des Luftfahrzeugregisters gem. § 81 Abs. 1, § 91 Abs. 2 wirksam werden. Derjenige, der aufgrund dieser Vorschriften noch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirbt, ist in anfechtungsrechtlicher Hinsicht nicht schutzwürdig. Indem Satz 1 die betroffenen Rechtshandlungen der Anfechtbarkeit unterstellt, wird der Gutglaubensschutz für Erwerber eingeschränkt...