NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 146 Verjährung des Anfechtungsanspruchs
Literatur
Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Kirchhof, in MünchKomm-Inso, 2. Aufl. 2008; Kreft, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rogge, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.
I. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Norm
1Die Vorschrift begrenzt das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters in zeitlicher Hinsicht. Im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 KO normiert Abs. 1 keine Ausschlussfrist, sondern eine Verjährungsfrist für die Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs. Zweck der zeitlichen Begrenzung bleibt es, wegen des Sicherungsbedürfnisses des Rechtsverkehrs diesem einen anfechtbar weggegebenen Gegenstand nicht auf zu lange Dauer nur eingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Überdies schützt die Norm den Anfechtungsgegner vor einer unzumutbar langen Inanspruchnahme.
2§ 146 soll den Vorteil bringen, dass durch die Ausgestaltung als verjährungsrechtliche Regelung die Vorschriften des BGB über Hemmung und Unterbrechung der Verjährung unmittelbar anwendbar sind und i. Ü. eine Verjährungsfrist mehr als eine Ausschlussfrist die Möglichkeit bietet, dem Anfechtungsgegner in besonderen Ausnahmefällen mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) z...