NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 121 Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren
1§ 121 ermöglicht den Betriebsparteien – insbesondere dem Insolvenzverwalter – das Verfahren nach § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu verkürzen, indem der Vermittlungsversuch beim Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vermieden werden kann.
Zu weiteren Ausführungen vgl. auch Vorbemerkung zu §§ 121 – 124.