Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 115 Erlöschen von Aufträgen

Thomas Bezani (Januar 2013)

Literatur

Ahrendt, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Andres, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Kießner, in Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2011 Erg. Lfg. 21.; Kroth, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Ott/Vuia, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Zeuner, in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsO, 3. Aufl. 2010.

I. Normzweck

1§ 115 InsO stellt sicher, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein der Insolvenzverwalter die Verwaltung der Insolvenzmasse innehat. Gem. § 80 geht mit Verfahrenseröffnung das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Zugleich verliert der Insolvenzschuldner dieses Recht. § 115 regelt nun konsequenterweise, dass auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, nicht mehr auf die Insolvenzmasse zugreifen kann. Deshalb ordnet § 115 an, dass bestehende Auftragsverhältnisse automatisch erlöschen.

§ 115 entspricht der früheren Regelung des § 23 KO, so dass die diesbezügliche Rechtsprechung für § 115 fort gilt.

II. Anwendungsbereich

2§ 115 bestimmt, dass ein vom Schuldner erteilter Auftrag, der sich auf das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen bezieht durch die Eröffn...