NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 40 Unterhaltsansprüche
Literatur
Bäuerle, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Brudermüller, in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011; Eickmann, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Gogger, Insolvenzgläubiger-Handbuch, 3. Aufl. 2011; Hirte, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Klopp/Kluth, in Gottwald, Insolvenzrechts-Handbuch, 4. Aufl. 2010; Leithaus, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Lüdtke, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Schumacher, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Schumann, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2007.
I. Normzweck
1Die Vorschrift entspricht § 3 Abs. 2 KO. Die Regelung erfasst im eröffneten Verfahren gegenwärtige und neu entstehende Unterhaltsverpflichtungen, die nicht als Insolvenzforderung geltend gemacht werden können. Gem. § 38 InsO liegt eine Insolvenzforderung nur vor, wenn der Anspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde. Werden Unterhaltsansprüche nach Eröffnung fällig, handelt es sich nach § 40 InsO nicht um Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten, solange der Schuldner nicht als Erbe haftet. Im Falle der Unterhaltsverpflichtung durch Erbfolge stellt § 40 Satz 1 InsO für einige unterhaltsberechtigte Gläubiger eine Ausnahme...