NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 5 Verfahrensgrundsätze
Literatur
Kirchhof, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Rüther, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009; Schmerbach, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Amtsermittlungspflicht (§ 5 Abs. 1 InsO)
1. Anwendungsbereich
1Die Vorschrift gilt für das gesamte Insolvenzverfahren, einschließlich des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, Insolvenzantragsverfahrens und sämtlicher Spezialfälle (Eigenverwaltungsverfahren, Nachlassinsolvenzverfahren etc.). Im Insolvenzverfahren herrscht der sog. Amtsbetrieb (Offizialmaxime). So bestimmt das Gericht die Termine für die Gläubigerversammlung und Forderungsprüfung, setzt Fristen und nimmt Zustellungen vor. Die Amtsermittlungspflicht setzt jedoch einen zulässigen Insolvenzantrag (des Schuldners oder eines Gläubigers) voraus. Ein gänzlich antragsloses Verfahren kann nicht eingeleitet werden. Die Entscheidung, ob ein Insolvenzantrag gestellt bzw. später zurückgenommen bzw. für erledigt erklärt wird, obliegt der Disposititonsmaxime, § 13 InsO.
2Liegt ein Insolvenzantrag vor, ist das Gericht verpflichtet, von Amts wegen weitere Ermittlungen anzustellen, bspw. ob ...