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WP Praxis 2/2013 S. 38

MicroBilG: Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften bei Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten

Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) wurde am im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2751) verkündet und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sich keine Änderungen ergeben. Das Gesetz dient der Umsetzung der Micro-Richtlinie der EU (2012/6/EU) und sieht Erleichterungen für sog. Kleinstkapitalgesellschaften bei der handelsrechtlichen Bilanzierung und Offenlegung vor. Die Neuregelungen gelten für Abschlussstichtage nach dem . Die Erleichterungen gelten somit bereits für Jahresabschlüsse zum .

Kleinstkapitalgesellschaften können eine geringere Gliederungstiefe bei Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wählen und auf die Erstellung eines Anhangs verzichten,...