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Auftragsbezogene Qualitätssicherung
Berichtskritik und auftragsbegleitende Qualitätssicherung als Berufspflicht
Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, Regelungen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung zu schaffen und einzuhalten (§ 24d BS WP/vBP). Während bezüglich der Regelungen zur Berichtskritik (§ 24d Abs. 1 BS WP/vBP) weitgehender Konsens herrscht, stellen sich hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung auftragsbegleitender Qualitätssicherungsmaßnahmen Fragen, die bisher weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung geklärt wurden. Vielmehr ergeben sich aus den Vorschriften und fachlichen Ausführungen ungeklärte Differenzen, welche bisher in der Literatur undiskutiert geblieben sind. Mit diesem Aufsatz soll ein erster Beitrag zur Diskussion geleistet werden.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012, S. 61 NWB QAAAE-05940
Die Berichtskritik ist wesentlicher Bestandteil derQualitätssicherung bei der Abwicklung von Aufträgen.
Rechtlich unklar ist, ob die auftragsbegleitendeQualitätssicherung auch für Fälle zu regeln ist, die nicht unter den Fokus von § 319a HGB fallen.
Der Beirat der WPK sollte durch eine Änderung der Berufssatzung Klarheit schaffen.
I. Rechtlicher Rahmen
[i]Wollmert/Oser/Orth, Die Prüfungspraxis auf dem Prüfstand, StuB 2010 S. 850 NWB AAAAD-55847 Wirtschaftsprüfer haben die Regelungen, die zur Erhaltung der ...