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Erbschaftsteuerliche Optimierung durch Ausschlagung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-26277 Von denjenigen, die ein Testament errichtet haben, hat ein Großteil dies ohne die Beratung eines Profis getan. Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, können testamentarische Regelungen nicht mehr angepasst und bestehende Erbfolgeregelungen nicht mehr verändert werden. In der Praxis hat daher die postmortale Ausschöpfung von steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten besonders große Bedeutung. Die Ausschlagung stellt hier neben der Gestaltung mit dem Pflichtteil das wichtigste Instrument dar.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Ausschlagungsgrundsätze
[i]Ausschlagung beeinflusst Freibeträge, Steuerklassen und SteuersatzDurch die Ausschlagung lassen sich nach dem Erbfall etwa die Freibeträge, die Steuerklassen und damit auch der Steuersatz beeinflussen. Wird der Nachlass durch Ausschlagung auf weitere Erben verteilt, kann z. B. die Zahl der Freibeträge vervielfältigt und damit die Erbschaftsteuer verringert werden.
Gestaltungsoptionen bei Ausschlagung
[i]Berliner TestamentBei Ehegatten, die sich in einem „Berliner Testament” gegenseitig als Allein- und ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben und wenige Tage hintereinander versterben, kann die Ausschlagung auch durch die Erben oder Schlusserben erklärt werd...