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Einkommensteuer | Nachträgliche Ausübung des Veranlagungswahlrechts von Eheleuten
Nach dem kann das Veranlagungswahlrecht von Eheleuten zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung bis zur Unanfechtbarkeit eines Änderungsbescheids ausgeübt und eine einmal getroffene Wahl hinsichtlich der Veranlagungsart – vorbehaltlich rechtsmissbräuchlicher oder willkürlicher Antragstellung – bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht widerrufen werden. Die Rechtsprechung hat dieses Wahlrecht bislang vornehmlich – bezogen auf das Verhältnis zwischen den Ehegatten und nicht auf das davon zu unterscheidende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt – insoweit eingeschränkt, als sich ein Ehegatte nicht einseitig von der bisherigen Zusammenveranlagung lösen darf, sofern dafür keine wir...