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Einkommensteuer | Zufluss von Einnahmen bei Ausgabe von Hotelgutscheinen
Hat der Pächter des Hotelgrundstücks eines Immobilienfonds den Fondsgesellschaftern „frei übertragbare” Hotelgutscheine auszuhändigen, die zum Bezug von Hoteldienstleistungen des Pächters berechtigen, fließt diese in Geldeswert bestehende Pachtzahlung nach dem der Fondsgesellschaft erst mit Einräumung der konkreten Nutzungsmöglichkeit für den einzelnen Gesellschafter als Entgelt nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder – im Fall des Verkaufs der Gutscheine – dem Gesellschafter als Veräußerungspreis i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG zu und ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG bei Inanspruchnahme mit dem Nominalwert, im Verkaufsfall dagegen mit dem tatsächlich erzielten Veräußerungspreis, zu bewerten.
Mit Urteil vom - I R 32/92 (BStBl 1993 II S. 399) hatte der I. Senat des BFH entschieden, dass der Zufluss eines sonstigen Bezugs aus Aktien i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG si...BStBl 2007 II S. 719BStBl 2009 II S. 382