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BMF 02.01.2013 IV D 4 - S 3102/07/10001, NWB 3/2013 S. 101

Bewertung | Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren

Gemäß § 203 Abs. 2 BewG hat das den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 % errechnet.