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Bewertung | Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Gemäß § 203 Abs. 2 BewG hat das den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,04 % errechnet.