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Straßenverkehrsrecht | Rechtsanwaltssozietät als Halter eines Kfz eintragungsfähig
Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts tätige Anwaltssozietät kann als Halter eines Kfz in den Fahrzeugpapieren und den Fahrzeugregistern mit der Maßgabe eingetragen werden, dass der Name eines benannten Vertreters und als Hinweis auf die Haltereigenschaft der GbR der Name der Vereinigung angegeben wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 FZV).