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Vereinsrecht | „Wirtschaftliche” Vermietung als unzulässiger Vereinszweck
Während ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangt, kann ein Verein eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dieses Ziel nur durch staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit (§ 22 BGB) erlangen. Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden sollen, liegt in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten. Das Vereinsrecht enthält nämlich keine Vorschriften zur Sicherung der Kapitalaufbringung und -erhaltung und keine privatrechtlichen Bilanzierungsvorschriften. Wirtschaftliche Vereine können daher nur nach Maßgabe des § 22 BGB die Rechtsfähigkeit erlangen und müssen ansonsten auf andere Rechtsformen, insbe...