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Prüfungspflichten des Unternehmers beim Vorsteuerabzug
, Tóth
Für steuermindernde Vorgänge trägt der Steuerpflichtige die Beweislast. Dieses Grundprinzip führt beim Vorsteuerabzug in der Praxis oft dazu, dass Zweifel an der Redlichkeit des Leistenden (Rechnungsausstellers) zur Versagung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger führen. Die Entscheidung des setzt den Prüfungspflichten des Leistungsempfängers Grenzen, gewährt ihm in bestimmtem Rahmen sogar Vertrauensschutz und widerlegt damit die bisherige Rechtsprechung des BFH und die Verwaltungsanweisungen.
Sachverhalt
Der Kläger des Ausgangsverfahrens, Gábor Tóth, war als Bauunternehmer tätig. Er arbeitete mit Subunternehmern, wie z. B. dem Einzelunternehmer M.L. Aus dessen Rechnungen machte der Kläger den Vorsteuerabzug geltend. Die ungarische Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil M.L. seit einigen Jahren seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Insbesondere waren seine Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer gemeldet, und der Stadtdirektor hatte ihm die Lizenz als umsatzsteuerlicher Unternehmer (Steuerpflichtiger) entzogen.
Nachdem das Regionalgericht, wie das lokale ungarische Finanzamt, den Vorsteuerabzug versagte, legte...