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FG München Urteil v. - 10 K 420/11

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, FGO § 96 Abs. 1

Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und Vermietungsobjekt

Leitsatz

1. Die Feststellung, wofür das Darlehen im Einzelfall tatsächlich verwendet worden ist, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz.

2. Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit einer Einkunftsart als Voraussetzung für den steuermindernden Abzug der geltend gemachten Aufwendungen trägt der Steuerpflichtige.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-26041

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