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Aktuelle Änderungen bei der Mehrwertsteuer in Frankreich
Auswirkungen für ausländische Unternehmer
Bereits seit dem 1. 8. 2006 [i]NWB Online-Seminar Ellenberg: „Umsatzsteuer in Frankreich” NWB SAAAE-25900 unter http://www2.nwb.de/portal/content/ir/beitraege/beitrag_1332071.aspx unterliegen in Frankreich von ausländischen Unternehmern erbrachte Lieferungen und sonstige Leistungen einem generellen Reverse-Charge-Verfahren. Es bestand jedoch die Möglichkeit, weiterhin zur Abrechnung mit Mehrwertsteuer zu optieren. Mit Wirkung ab dem wurde in Frankreich eine Neuregelung im Bereich der Mehrwertsteuer verabschiedet, die die Option zur Abrechnung zuzüglich französischer Mehrwertsteuer abgeschafft hat (vgl. Bulletin officiel des Impôts N o 58 vom 20. 6. 2012). Insbesondere aufgrund der sich daraus ergebenden Änderungen beim Vorsteuerabzug hat die Neuregelung maßgebliche Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten ausländischer Unternehmer in Frankreich.
I. Reverse-Charge-Verfahren
In den letzten Jahren haben immer mehr Mitgliedstaaten der EU für einzelne Lieferungen und Leistungen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert (Reverse-Charge-Verfahren). So findet das Reverse-Charge-Verfahren in einigen Mitgliedstaaten grundsätzlich für die Lieferung definierter Warengruppen (z. B. Schrott, Mobiltelefone, Computerchips) Anwendung. Eini...