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StuB 1/2013 S. 37

Einkommen-/Lohnsteuer | Übernachtungspauschalen bei Lkw-Fahrern

Das BMF hat zum vereinfachten Nachweis von Reisenebenkosten von Lkw-Fahrern, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, Stellung genommen ( NWB XAAAE-25476).

Hintergrund: Ein Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden. Liegen Einzelnachweise über die Kosten nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen (vgl. NWB RAAAE-10340).

Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus: Die Aufwendungen der Fahrer können als Reisenebenkosten in vereinfachter Weise ermittelt und glaubhaft gemacht werden. Als Reisenebenkosten kommen z. B. in Betracht: Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Toiletten sowie D...