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Keine Rückstellung für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten
§ 5 Abs. 4b EStG schließt nach dem rkr. NWB LAAAE-14989 die Bildung einer Rückstellung auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Her-stellungskosten eines bereits aktivierten Wirtschaftsguts aus.
(1) Die Kl. war mit 12,5 % an einer GmbH beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag dieser GmbH waren die Gesellschafter verpflichtet, einen Jahresverlust bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag durch entsprechende Einlagen auszugleichen. Nachdem der Jahresverlust der GmbH diesen Höchstbetrag überschritten hatte, erklärten sich die Gesellschafter bei der Feststellung des Jahresabschlusses der GmbH bereit, auch diese Verluste durch Einlagen auszugleichen. Die Kl. bildete für den auf sie entfallenden Verlustanteil aufwandswirksam eine Rück...