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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 25

Das Wärmecontracting

Norbert Eisenschmid

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-25901 Seit den 90er Jahren ist es dem Vermieter gestattet, die Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage auch dann auf den Mieter umzulegen, wenn ein Dritter, der Contractor, die Anlage betreibt. Im Regelfall installiert er im Haus des Vermieters eine moderne Heizungsanlage und liefert damit Wärme für die angeschlossenen Wohnungen (sog. Energielieferungs- oder Anlagencontracting). Beim sog. Betriebsführungscontracting verbleibt die „alte” Heizungsanlage im Eigentum des Vermieters und der Contractor übernimmt nur die Optimierung des Betriebs sowie die anfallende Wartung. In beiden Fällen rechnet der Contractor den sog. Wärmelieferungspreis ab, der neben den Energiekosten kalkulatorisch auch die Kosten für Wartung, Reparatur, Verwaltung, Abschreibung und Gewinn enthält.

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Zwei Vertragsmodelle

[i]Rahmenvertrag oder Contractor als Erfüllungsgehilfe des VermietersDas in der Praxis weniger bedeutsame Modell sieht vor, dass der Vermieter mit dem Contractor einen Rahmenvertrag schließt und der Contractor auf dieser Basis mit den Mietern einen Wärmelieferungsvertrag vereinbart. In der Praxis durchgesetzt hat sich das Vertragsmodell, wonach der Contractor sich ausschließ...