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Gestaltungsmodell Mantelkauf mit Abtretung einer Besserungsanwartschaft gegen die GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-25801 Der BFH entschied mit Urteil vom - I R 23/11 NWB IAAAE-19325, dass eine GmbH die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen darf, wenn der frühere Gesellschafter und Forderungsinhaber gegen Besserungsschein auf die zwischenzeitlich wertlos gewordene Forderung verzichtet und die Besserungsanwartschaft später im Zusammenhang mit der Veräußerung des sog. GmbH-Mantels an den Erwerber veräußert hatte und im Anschluss daran der Besserungsfall eingetreten war.
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Hintergrund
[i]VerlustvernichtungsregelungDie Verlustwegfallsregelung des § 8 Abs. 4 KStG a. F. sah ein Verbot des Verlustabzugs vor, wenn es zu einem Wegfall der wirtschaftlichen Identität einer GmbH infolge eines Anteilseignerwechsels kommt.
[i]Verkauf von GmbH und BesserungsscheinIm Urteilsfall des Streitjahres 2001 ging es um die Frage eines Gestaltungsmissbrauchs zur Umgehung dieser Norm: Bei Wertlosigkeit der Forderung hatte der Gesellschafter in der Krise auf seine Forderung gegen Besserungsschein verzichtet. Anschließend verkaufte und trat er sowohl die Geschäftsanteile an seiner Gesellschaft als auch die Besserungsanwartschaft auf einen Erwerber ab. Nach ...