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BGH 13.12.2012 ZR 217/10, NWB 1/2013 S. 17

Gewerblicher Rechtsschutz | Keyword-Advertising mit Markennamen ist zulässig

Bucht ein Werbetreibender (hier: Onlineshop für Pralinen und Schokolade) bei der Suchmaschine Google eine Adwords-Anzeige unter Benennung eines Markennamens (hier: „Most Pralinen”) als Schlüsselwort („Keyword”), dessen Eingabe in die Suchmaske das Erscheinen seiner Anzeige auslöst, liegt darin keine Markenverletzung, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Dies gilt auch dann, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist.

Anmerkung:

Damit erlaubt der BGH unverändert das Keyword-Advertising mit einer frem...