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Lohnsteuer | Sachbezugswerte ab 2013
Mit Schreiben vom hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2013 Stellung genommen. Der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden, beträgt demzufolge für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 € und für ein Frühstück 1,60 €.