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BFH 11.10.2012 I R 75/11, NWB 1/2013 S. 11

Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung bei beherrschenden Gesellschaftern

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm's lenght” (nach Art. 9 Abs. 2 OECDMustAbk, hier: nach Art. 6 Abs. 1 DBA Niederlande 1959) entfaltet nach dem bei verbundenen Unternehmen eine Sperrwirkung gegenüber den sog. Sonderbedingungen, denen beherrschende Unternehmen im Rahmen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung unterworfen sind.

Anmerkung:

Angemessene Vergütungen an beherrschende ausländische Gesellschaften mindern danach, soweit das einschlägige DBA nichts anderes bestimmt, das Einkommen einer deutschen Kapitalgesellschaft auch dann, wenn das Nachzahlungsverbot oder das [i]infoCenter „Verdeckte Gewinnausschüttungen”   NWB QAAAA-88453 Klarheitsgebot die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung rechtfertigen. Der BFH folgt damit der vorherrschenden Meinung im Fachschrifttum un...BStBl 2005 I S. 570