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BMF 19.12.2012 IV C 5 – S 2363/07/0002-03, NWB 1/2013 S. 12

Lohnsteuer | Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Das BMF hat am das Startschreiben zum erstmaligen Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber veröffentlicht. Hierin wird u. a. als Starttermin für das ELStAM-Verfahren der festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem abrufen. Damit hat der Arbeitgeber das ELStAM-Verfahren grds. für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge, die nach dem zufließen, anzuwenden (§ 52b Abs. 5 Satz 2 EStG). Abweichend hiervon sind für die Einführung des ELStAM-Verfahrens die verfahrenserleichternden Regelungen des § 52b EStG-neu i. d. F. des JStG 2013 zu beachten. Das parlamentarische Verfahren zum JStG 2013 ist zwar noch nicht abgeschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Neufassung des § 52b EStG zu einem späteren Ze...