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BBK Nr. 1 vom

Lifo in Handels- und Steuerbilanz

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 14Bei der Bewertung der Vorräte kommen häufig Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung, z. B. das Festwertverfahren oder die Bewertung nach Fifo/Lifo. Ihre Anwendung ist an besondere Voraussetzungen gebunden.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Für die Bewertung des Vorratsvermögens darf unterstellt werden, dass die zuletzt angeschafften Vermögensgegenstände zuerst verbraucht worden sind, soweit dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Vorschrift ermöglicht somit eine Verbrauchsfolgefiktion. Demgegenüber entbindet ein Bewertungsvereinfachungsverfahren nicht von der grundsätzlichen Pflicht zur Inventur. Somit sind auch nicht die Inventurvereinfachungsverfahren des § 241 HGB berührt, so dass es zu einer Kombination von Inventur- und Bewertungsvereinfachung kommen kann oder muss.

Voraussetzung für die Anwendung des Lifo-Verfahrens ist die Entsprechung der GoB. Das bedeutet, dass einer unterstellten Verbrauchsfolge keine tatsächlichen Gründe entgegenstehen dürfen, wie es z. B. bei verderblichen Waren oder der Nutzung bestimmter Vorrichtungen, die das Lifo-Verfahren praktisch nicht erlauben, der Fall is...