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NWB Nr. 1 vom Seite 19

Zum Anwendungszeitpunkt der Betriebsfortführungsfiktion nach § 16 Abs. 3b EStG

Professor Dr. Frank Hechtner

[i]Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909; Hörster, NWB 40/2011 S. 3350Korn/Strahl haben in ihrem Beitrag „Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2012” u. a. auf die Änderung des § 16 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hingewiesen (vgl. Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909, 3910–3912). In Ergänzung hierzu sei auf die Problematik des Anwendungszeitpunkts hingewiesen.

Inhalt der Neuregelung

[i]Betriebsfortführungsfiktion nach § 16 Abs. 3b EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011Der Gesetzgeber hat mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (vom , BGBl 2011 I S. 2131) § 16 EStG um einen neuen Absatz 3b erweitert. Ziel der Neuerung war es, in der Zukunft Rechtsstreitigkeiten in den Fällen der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung (Verpächterwahlrecht) zu vermeiden (vgl. Korn/Strahl, NWB 49/2012 S. 3909, 3910–3912; Paitner, DStR 2012 S. 1878; Scharfenberg/Marbes, DB 2011 S. 2284; Wendt, FR 2011 S. 1023). Der Gesetzgeber sah die Gefahr, dass im Zuge einer schleichenden Betriebsaufgabe bei verpachteten und ruhenden Gewerbebetrieben eine Besteuerung der stillen Reserven nicht mehr sichergestellt sei. Derartige Fälle treten ein, wenn eine zwangsweise Betriebsaufgabe vorlag, diese aber bereits so weit in der Vergangenheit lag, dass infolge der Festsetzungsverjährung eine Änderung des ...