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Steuerliche Änderungen 2013
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 18Bundestag und Bundesrat konnten sich zum Jahresende im Vermittlungsausschuss nicht einigen, so dass ein ganzes Paket steuerlicher Änderungsgesetze nicht wie geplant in Kraft treten konnte. Auch die EStÄR 2012 wurden nicht verabschiedet. Sämtliche Ergebnisse des Vermittlungsausschusses werden erst abschließend im Januar/Februar 2013 im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Vielfach kommt es dann zu einem unecht rückwirkenden Inkrafttreten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Gesetz zum Abbau der kalten Progression
Der Vermittlungsausschuss konnte sich bei der Steuerentlastung nur auf eine Minimallösung verständigen. Da lediglich der Grundfreibetrag verändert werden soll, alle übrigen Tarifeckwerte aber konstant bleiben, wird die Entlastung bei der Einkommensteuer bereits am Ende der ersten Progressionszone ihr Maximum annehmen und dann konstant bleiben. Das gesamte Entlastungsvolumen sinkt auf 2,5 Mrd. €. Die Effekte der kalten Progression werden nicht vollkommen beseitigt.
II. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Die wesentliche Änderung betrifft § 9 ...