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BFuP Nr. 6 vom Seite 591

Zur Frage der betriebswirtschaftlichen und wettbewerbspolitischen Wertung der ‚unverbindlichen Preisempfehlung‘ als Instrument der vertikalen Preispflege im Konsumgütersektor

Von Univ.-Prof. Dr. Rainer Olbrich und Dr. Gundula Grewe, FernUniversität in Hagen

Während vertikale Preisbindungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Regelfall verboten sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Einzelfreistellung möglich ist, sind Preisempfehlungen erlaubt, sofern sie unverbindlich sind und die Marktanteile jeder Vertragspartei nicht mehr als 30 % betragen. Mit Blick auf die gegenwärtige Handhabung von Preisempfehlungen in der Unternehmenspraxis werden vom Bundeskartellamt allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit einzelner Praktiken vorgebracht. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt und anhand exemplarischer empirischer Ergebnisse aus dem deutschen Lebensmittelsektor veranschaulicht, dass diese Zweifel aus betriebswirtschaftlicher und aus wettbewerbspolitischer Sicht unbegründet sind. Darüber hinaus ist generell fraglich, ob eine Beibehaltung des Verbots der vertikalen Preisbindung gerechtfertigt ist, da eine wettbewerbsbeschränkende Wirkung bisher nicht nachgewiesen werden konnte.

1 Einführung in die Problemstellung

Derzeit stößt man mit Blick auf die zu beobachtende Preissetzung im Konsumgütersektor immer wieder auf die sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis diskutierte Frage, ob die gegebenen Preisempfehlungen ...