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Steuerrecht | 1 %-Methode bei mehreren Kfz im Betriebsvermögen
Das BMF äußert sich zur Anwendbarkeit der 1 %-Methode , wenn sich im Betriebsvermögen mehrere Kfz befinden. Hintergrund des BMF-Schreibens ist die fahrzeugbezogene Betrachtung des BFH: Danach ist grundsätzlich für jedes Kfz die 1 %-Methode anzuwenden, wenn es für Privatfahrten des Unternehmers oder seiner Angehörigen genutzt werden darf .
Das BMF schränkt die fahrzeugbezogene Betrachtung in folgenden Fällen ein:
[i]BMF schränkt fahrzeugbezogene Betrachtung einDas Kfz wird vom Steuerpflichtigen sowie vom Arbeitnehmer privat genutzt: Der Nutzungswert von 1 % ist auf den Steuerpflichtigen sowie auf den Arbeitnehmer aufzuteilen.
[i]Nutzungsentnahme für das Kfz mit dem höchsten ListenpreisZu den betrieblichen Kfz gehören auch Fahrzeuge, die für eine Privatnutzung nicht geeignet sind (z. B. Werkstattwagen ), die ausschließlich von eigenen Arbeitnehmern g...