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BFH 11.7.2012 I R 76/11, IWB 24/2012 S. 890

BFH | Besteuerungsrecht für bei der Kirche beschäftigte Grenzgängerin nach dem DBA Frankreich

Im Streitfall ging es um die Anwendung des Kassenstaatsprinzips im DBA Frankreich für Einkünfte einer Grenzgängerin aus der Beschäftigung bei einer Kirche. Die Klin. wohnte in Frankreich innerhalb der Grenzgänger-Zone. Sie war im Streitjahr 2009 als Erzieherin in einem konfessionellen Kindergarten in Deutschland beschäftigt. Arbeitgeberin war die Evangelische Kirche. Das Finanzamt lehnte die von ihr auf der Grundlage von § 39b Abs. 6 EStG i. V. mit Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich (Grenzgängerregelung) beantragte Freistellungsbescheinigung für den Lohnsteuer-Abzug ab. Die Klage hatte keinen Erfolg ( NWB RAAAD-96402).

Hinweis:

Der BFH bestätigt [i]Zur Entscheidung erster Instanz s. IWB 5/2012 S. 154 die Entscheidung des Finanzgerichts. Die Grenzgängerregelung werde durch die Sonderregelung in Art. 14 Abs. 1 DBA Frankreich ausgeschlossen mit der Folge, dass...