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BGH 20.9.2012 IX ZR 208/11, NWB 52/2012 S. 4206

Insolvenzrecht | Insolvenzfestigkeit der Abtretung künftiger Gehaltsansprüche

Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche aus einem Dienstverhältnis (hier: zur Sicherung eines Verbraucherkredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs) ist für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam, d. h. insolvenzfest (§ 114 Abs. 1 InsO). Sie verschafft dem Abtretungsempfänger im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1, § 51 Nr. 1 InsO) in Höhe der pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Dabei werden sowohl Bezüge aus einem zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits bestehenden als auch solche aus einem erst während des Insolvenzverfahrens eingegangenen Dienstverhältnis erfasst. Sinn und Zweck der Norm sei es, die Kreditmöglichkeiten von Verbrauchern zu schützen, die oftmals für einen Kredit keine anderen Sicherheiten als eine Lohnzession anbieten könnten. Deren Sicherungswert...