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Finanzgerichtsordnung | Beteiligtenwechsel in einem Rechtsstreit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. Der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des Finanzamts wandelt sich in eine Leistungsklage gegen den mit dem Duldungsbescheid in Anspruch genommenen bisherigen Kläger. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Rolle des Klägers. (2) Die zunächst als Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid erhobene, dem Finanzrechtsweg zugewiesene Klage, ist auch nach Übernahme durch den Insolvenzverwalter vom Finanzgericht zu entscheiden. Eine Verweisung kommt nicht in Betracht.