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BFH 29.08.2012 II R 49/11, NWB 52/2012 S. 4204

Abgabenordnung | Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit

Nach dem besteht ein Anspruch auf Prozesszinsen nicht, wenn eine Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks erfolgt, der im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens angebracht worden war.