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Verjährung beginnt mit Bekanntgabe des nachteiligen Feststellungsbescheids
[i]BGH, Urteil vom 15. 11. 2012 - IX ZR 184/09 NWB TAAAE-24021 Der BGH hat sich in einem instruktiven Urteil mit mehreren Aspekten der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater befasst. Dieser hatte nachträglich entstandene abschreibungsfähige Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung dreier Gewerbeimmobilien übersehen, so dass die Verluste durch die entsprechenden Bescheide niedriger als möglich festgestellt wurden. Der BGH hat zum Verjährungsbeginn des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs judiziert, dass es für diesen auf die Bekanntgabe der entsprechenden Feststellungsbescheide der Finanzverwaltung ankommt, selbst wenn es dem Mandanten gelungen ist, die höhere Steuerbelastung durch das Vorziehen anderer Werbungskosten zunächst hinauszuschieben. [i]Fehlerwiederholung statt verjährungsrechtliche SchadenseinheitBegeht der Steuerberater den Fehler – wie im vorliegenden Fall – im Folgejahr erneut, handelt es sich dabei nicht um eine verjährungsrechtliche Schadenseinheit, sondern um eine Fehlerwiederholung, die jeweils einen eigenen Schaden in Gestalt ungünstiger Steuerbescheide bewirkt.
Die noch zum alten Recht (§ 68 StBerG a. F., gültig bis ) ergangene Entscheidung hat auch Relevanz für die ...