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NWB Nr. 52 vom Seite 4253

Treuwidriges Zurückbehalten von Mandantenunterlagen durch Steuerberater

[i]OLG München, Beschluss vom 14. 5. 2012 - 15 W 813/12Grds. darf das von einem Steuerberater zwecks Durchsetzung seiner offenen Honoraransprüche ausgeübte Zurückbehaltungsrecht nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden, wie dies namentlich in § 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG zur Handakte des Steuerberaters ausdrücklich hervorgehoben wird. Insoweit ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts deshalb sowohl mit Blick auf die Handakte wie auch hinsichtlich sonstiger möglicher Arbeitsergebnisse des Steuerberaters dann als unzulässig anzusehen, wenn dem Mandanten hieraus ein unverhältnismäßig hoher, auch bei Abwägung mit den Interessen des Steuerberaters nicht zu rechtfertigender Schaden resultieren würde. Dies wäre nicht nur dann der Fall, wenn dem Mandanten ohne die herausverlangten Unterlagen die Verjährung etwaiger eigener Ansprüche oder eine nachteilige Steuerschätzung drohen würde (, NJW-RR 2005 S. 364), sondern gleichermaßen auch dann, wenn dem (vermögenslosen) Mandanten ohne die bei seinem Steuerberater befindlichen Unterlagen, darunter Kontoauszüge und Buchungsbelege, eine sachgerechte Verteidigun...