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Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
Praxiserfahrungen innerhalb eines Jahres
Ende 2011 war es endlich soweit: Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (BStBl 2011 I S. 2 Sondernummer 1) haben die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 vom (BStBl 2003 I S. 2 Sondernummer 1) abgelöst. Die ErbStR 2011 (nachfolgend ErbStR) tragen den gesetzlichen Neuregelungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetz (vom , BGBl 2008 I S. 3018), dasWachstumsbeschleunigungsgesetz (vom , BGBl 2009 I S.3950), das Jahressteuergesetz 2010 (vom , BGBl 2010 I S. 1768) sowie das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (vom , BGBl 2011 I S. 2131) Rechnung. Nach dem ersten Anwendungsjahr lohnt ein Blick auf die bisherigen Erfahrungen in der Praxis, auf bestehende Zweifelsfragen und auch Antworten bzw. Lösungsansätze. Im Fokus stehen nachfolgend Einzelthemen wie Fragen in Sachen „Vermögen in Drittstaaten“, Verwaltungsvermögen (insbesondere die Beurteilung von Wohnungsunternehmen), die Lohnsummenregelungen sowie auch Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden.
I. Offene Fragen
Die Erbschaftsteuerreform mit gesetzlichen Neuregelungen für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem machte eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Verwaltungsanweisungen erforderlich. Dies erfolgte seinerzeit durch die kurzfristige Veröffentlichung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur ...