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StuB 24/2012 S. 968

Schadensberechnung bei rechtswidriger Einziehung des Dienstwagens nach Freistellung

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in Arbeitsverträgen, nach der ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist, im Fall der Freistellung an den Arbeitgeber zurückgeben muss, ist wirksam. Im Einzelfall kann die Interessenabwägung dazu führen, dass der Arbeitgeber einen Dienstwagen trotzdem nur unter Einräumung einer Auslauffrist zurückfordern darf. Im Rahmen der Interessenabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die private Nutzung eines Dienstwagens bei gewählter Pauschalversteuerung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG auch dann mit der vollen Monatspauschale zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht im gesamten Kalendermonat nutzen kann. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflicht, dem Arbeitnehmer die Nutzung des Dienstwagens zu Privatzwecken weiter zu er...