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NWB BB 1/2013 S. 7

Arbeitsrecht: Verschweigen bestimmter Themen im Bewerbungsgespräch möglich

Bewerber dürfen in Vorstellungsgesprächen zu bestimmten Themen schweigen oder auch die Unwahrheit sagen. Das betrifft auch Fragen zu eingestellten strafrechtlichen Vermittlungsverfahren.

Potenzielle Arbeitgeber haben nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts kein Recht, von Bewerbern Auskünfte hierzu zu verlangen. Wer solche Fragen dennoch stelle und vom Bewerber belogen werde, darf diesem nicht später aus diesem Grund kündigen ().