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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 45

Kanadische Schlittenhunde, häusliches Arbeitszimmer und Tankkarten

Klausur aus dem Einkommensteuerrecht mit europarechtlichen Bezügen

Sebastian Schwarz

Sachverhalt

A und B sind verheiratet und leben in einer Mietwohnung in Berlin-Wedding. A ist angestellter Lehrer an einer Grundschule in Berlin-Mitte. Sein Bruttojahresgehalt betrug im Jahr 2011 50 000 €. Da ihm an der Schule kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, hat er sich zu Hause ein Arbeitszimmer eingerichtet, das er ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung seines Unterrichts nutzt. Der auf das Arbeitszimmer entfallende Anteil der Miete und der Nebenkosten betrug 2011 1 200 €. Außerdem kaufte A im März 2011 einen neuen Schreibtisch für das Arbeitszimmer zu einem Preis von 450 €.

B ist als Chemikerin in der Forschungsabteilung des Pharmaunternehmens P angestellt. Neben ihrem Bruttolohn i. H. von 70 000 € pro Jahr erhält sie aufgrund einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag seit Januar 2011 monatlich eine „Tankkarte” im Wert von 40 €, mit der sie bei jeder Filiale der X-Tankstellen AG bezahlen kann. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, die Karte kann aber für die Bezahlung jeglicher Dienstleistungen und Produkte bei einer der Tankstellen eingesetzt werden. Die Karte ist nicht personengebunde...