Überschussprognose bei beabsichtigter tageweiser Vermietung für Filmaufnahmen
Leitsatz
1. Beabsichtigt der Steuerpflichtige, eine Wohnung tageweise für Filmaufnahmen zu vermieten, so ist eine Überschussprognose
anzustellen, um die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen.
2. Bei der tageweisen Vermietung eines Wohnhauses an Filmproduktionsgesellschaften liegt – unabhängig von der Wohnfläche des
vermieteten Objekts – ein Ausnahmefall vor, in dem nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nicht schon grundsätzlich
und typisierend Einnahmeerzielungsabsicht angenommen werden kann.
3. Mit der Vermietung einer Wohnung an wechselnde Feriengäste ist eine derartige Nutzung nicht vergleichbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 1 StBW 2013 S. 199 Nr. 5 AAAAE-25261
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