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BBK Nr. 24 vom Seite 1109

E-Bilanz: Was jetzt zu tun ist

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1120Die Einführung der E-Bilanz bedingt vor allem für mittelständische Unternehmen einen erheblichen Umstellungsaufwand. Die Finanzverwaltung ist diesem Umstand mit der Schaffung dauerhafter Einführungserleichterungen entgegengetreten. Welcher Handlungsbedarf verbleibt dennoch für den Mittelstand?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Erleichterungen bei der E-Bilanz-Einführung

[i]Beschränkung auf Daten aus dem HauptbuchDie E-Bilanz wird wie geplant verpflichtend eingeführt für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Jedoch hat die Finanzverwaltung mit weiteren Erleichterungen auf die teilweise heftige Kritik bis Ablehnung seitens der Anwender zur Einführung der E-Bilanz reagiert: So müssen kleine und mittlere Unternehmen gemäß gemeinsamer Pressemitteilung des BMF und BMWi vom nunmehr nur die im Hauptbuch (Angaben aus Kontenplan/-rahmen) enthaltenen Informationen im amtlich vorgeschriebenen Datensatz übermitteln.

[i]Auffangpositionen dauerhaft gültigDes Weiteren sollen die sog. Auffangpositionen, die genutzt werden können, sofern die Ableitung der entsprechenden Informationen aus der Buchhaltung nicht möglich ist, nach Angaben der Finanzverwaltung dauerhaft bestehen bleiben.

Hinweis:

[i]HärtefallantragUntern...