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BBK 24/2012 S. 1112

Lohn und Gehalt | Ländererlasse zum geldwerten Vorteil bei privater Fahrradnutzung

Die obersten Finanzbehörden der Länder äußern sich zur Privatnutzung von Dienstfahrrädern durch Arbeitnehmer für VZ ab 2012: Danach beträgt der monatliche geldwerte Vorteil 1 % der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers inkl. USt. Dies gilt auch für Elektrofahrräder. Die Freigrenze für Sachbezüge ist nicht anwendbar.

[i]Rabattfreibetrag nur bei Überlassung durch FahrradverleihGehört die Fahrradüberlassung zur Angebotspalette des Arbeitgebers (z. B. Fahrradverleih), richtet sich der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 3 EStG, d. h. nach dem Angebotspreis des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags von 1.080 € gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG.

Hinweis:

[i]Durchschnittswert nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStGDer jetzt festgelegte Wert von 1 % der unverbindlichen Preisempfehlung ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG. Danach können die obersten Finanzbehörden der Länder Durchschnittswer...